Unterhalts- und Sorgerechts- Rechtsschutzversicherung

Vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. Streit um Unterhaltszahlungen oder das Sorgerecht, sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten. In manchen Fällen werden lediglich die Erstberatungen bezahlt, alle weiteren Kosten sind nicht inbegriffen.

Wenn Sie sich gegen die Kosten eines Unterhalts- oder Sorgerechtsstreits vor Gericht versichern möchten, bietet die ARAG-Versicherung den Baustein Unterhaltsrechtsschutz an. Dieser unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Hinblick auf gesetzliche Unterhaltspflichten und sogar inklusive Sorgerechts-Rechtsschutz. Dies gilt zum Beispiel bei Unterhaltsansprüchen von Kindern, Verwandten oder ehemaligen Partnern. Die Versicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit die Anwalts- und Prozesskosten bis zu 30.000 € pro Rechtsfall. Der Unterhaltsrechtsschutz ist jedoch nur in Verbindung mit dem Privat-Rechtsschutz erhältlich und es gibt eine Wartezeit von einem Jahr.